Die Themen Familie und Vorsorge spielen in der notariellen Beratung eine große Rolle.
Einerseits rund um das Thema Ehe, wenn für (künftige) Ehepartner mit dem Ehevertrag das rechtliche Fundament für die gemeinsame Zukunft gelegt werden soll und steuerlich sinnvolle Lösungen zu finden sind. Aber auch wenn sich Wege trennen und es darum geht, nach einer Trennung eine gute rechtliche Lösung für alle Beteiligten zu finden, ist professioneller Rat wichtig und sinnvoll.
Andererseits spielt im familiären bzw. privaten Bereich die rechtliche Vorsorge eine wichtige Rolle. Sie dient dazu, sich selbst, die Familie und gegebenenfalls ein Unternehmen für den Fall abzusichern, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.
Ich unterstütze Sie gerne dabei, passende familienrechtliche Lösungen für Ihre ganz individuelle Situation zu finden, ob verheiratet oder nicht. Genauso bin ich gerne Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung rechtliche Vorsorge zu treffen.
Geht es um die Themen Ehe und Familie, aber auch um das Thema Steuern in diesem Kontext, stehen einige rechtliche Aspekte besonders im Fokus:
Ehevertrag
Vorsorge ist besser als Nachsorge, das gilt insbesondere für die Ehe.
Vorsorge ist besser als Nachsorge, das gilt insbesondere für die Ehe. Ein ausgewogener Ehevertrag hilft dabei, Konflikte während der Ehe und das Streitpotenzial im Falle der Scheidung zu reduzieren. Denn die Wahl oder Modifizierung des Güterstands kann erhebliche steuerliche und erbrechtliche Vor- oder Nachteile haben – während der Ehe, aber auch wenn ein Ehepartner stirbt.
Ob ein Ehevertrag sinnvoll oder notwendig ist, um Güterrechtsfragen zu regeln, ist dann eine Frage des Einzelfalls, die ich mit Ihnen gerne individuell kläre. Und auch um die Umsetzung eines individuellen Ehevertrages kümmere ich mich gerne.
Regelungen für nicht verheiratete Paare / Patchwork-Familien
Nicht verheiratete Paare – v. a. in Patchwork-Konstellationen – stehen rechtlich vor anderen Herausforderungen als verheiratete Paare mit Kindern oder ohne Kinder. Viele rechtliche Aspekte bleiben ohne Trauschein ungeregelt (z. B. Erbrecht etc.). Diese Paare können und sollten deswegen individuelle Regelungen miteinander treffen, um beispielsweise für den Fall einer schweren Krankheit oder des Todes eines Partners vorzusorgen und steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Was Paare ohne Trauschein regeln können und welche Regelungen sinnvoll sind, bespreche ich gerne direkt mit Ihnen und unterstütze Sie natürlich auch bei der Umsetzung.
Ein gut durchdachtes und handwerklich sauberes Testament oder ein entsprechender Erbvertrag vermeidet Streit unter Erben und reduziert oder vermeidet Erbschaftsteuer.
Ein gut durchdachtes und handwerklich sauberes Testament oder ein entsprechender Erbvertrag vermeidet Streit unter Erben und reduziert oder vermeidet Erbschaftsteuer. Welche Regelungen persönlich, rechtlich und steuerlich sinnvoll sind, hängt allerdings stark von der familiären Situation ab: Ist man verheiratet oder nicht? Hat man Kinder, Stiefkinder oder ist kinderlos? Gibt es Eltern oder Geschwister? Hat man Vermögen und wie setzt sich das Vermögen zusammen?
Wollen Sie Ihren Nachlass individuell regeln, berate ich Sie gerne und erstelle entsprechende letztwillige Verfügungen, ggf. auch abgestimmt auf Ehevertrag oder gesellschaftsrechtliche Regelungen.
Eine Scheidung muss nicht immer in einem Rosenkrieg vor Gericht enden. Im Falle einvernehmlicher Scheidungen ist es dann oftmals möglich, alle oder die wesentlichen Aspekte in einer gemeinsamen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Sind Immobilien oder Betriebsvermögen betroffen, ist professioneller Rat besonders wichtig. So lassen sich steuerliche Fallstricke vermeiden und Gestaltungsspielräume optimal nutzen.
Wollen Sie Ihre Trennung bzw. Scheidung einvernehmlich regeln, Gerichtskosten vermeiden, verlässliche Sicherheit schaffen und optimale steuerliche Lösungen finden, unterstütze ich Sie gerne dabei.
Steuergestaltung: Güterstandschaukel, Ehegattenschaukel, vorweggenommene Erbfolge etc.
Die Ehe bietet vielfältige Chancen, Steuervorteile zu realisieren, vor allem bei der Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer. Mit der richtigen Steuerstrategie lässt sich Vermögen schneller aufbauen und besser vorsorgen.
Einige Beispiele für bewährte Steuergestaltungen in der Familie sind:
Güterstandschaukel = vorübergehender Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung. So kann Vermögen im Rahmen des Zugewinnausgleichs steuerfrei auf den Ehepartner übertragen werden;
Ehegattenschaukel mit Immobilien = steuerfreier Verkauf einer Immobilie nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist mit dem Ziel, die Immobilie neu zu bewerten und AfA für den Käufer zu erhöhen sowie
vorweggenommene Erbfolge = lebzeitige Schenkungen an Kinder, Ehegatten, Enkel, um regelmäßig Steuerfreibeträge bei der Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer von bis zu 500.000 Euro etc. auszunutzen.
Wollen Sie Steuervorteile durch familien- und erbrechtliche Gestaltungen realisieren, berate ich Sie gerne und setze auf Wunsch die passenden Regelungen auf.
Rechtliche Vorsorge: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Neben erbrechtlichen und familienrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zählt ein weiterer Bereich zu einer umfassenden rechtlichen Absicherung: die rechtliche Vorsorge für den Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls mit einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung und einer Betreuungsverfügung – unabhängig vom Alter.
Vorsorgevollmacht und Unternehmervorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht wird schriftlich festgelegt, wer im Fall einer tatsächlichen oder geistigen Entscheidungsunfähigkeit rechtliche Angelegenheiten übernehmen darf. So können Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen treffen und wichtige persönliche oder finanzielle Angelegenheiten regeln. Sich darum zu kümmern, ist für alle Menschen von Bedeutung, für Unternehmer sogar unerlässlich.
Eine Betreuungsverfügung ist ein schriftlicher Vorschlag an das Betreuungsgericht. Sie formuliert den Wunsch hinsichtlich der Auswahl eines Betreuers, wenn rechtliche Betreuung notwendig werden sollte, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Die Verfügung gibt dem Gericht Anhaltspunkte für die Entscheidung über die Person des Betreuers.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung darüber, welche medizinischen Maßnahmen im Fall einer schweren Erkrankung oder Entscheidungsunfähigkeit (Koma, Demenz etc.) gewünscht sind, welche nicht. Sie greift nur in Situationen, in denen eine Person ihren eigenen Willen nicht mehr äußern bzw. Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.
Haben Sie Fragen zum Thema rechtliche Vorsorge, beantworte ich diese gerne und unterstütze Sie dabei, entsprechend individuelle Regelungen aufzusetzen.