Expertise

Ihre Vorteile

  • Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungs- und Patientenverfügung haben unterschiedliche Zielrichtungen. Durch die Vorsorgevollmacht soll eine rechtliche Betreuung vermeiden, während die Betreuungs- und Patientenverfügung quasi Anweisungen an das Gericht bzw. die behandelnden Ärzte enthält, damit der Wille des Betroffenen beachtet werden kann.
  • Damit die Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch von Dritten anerkannt wird, handelt es sich typischerweise um eine sehr weitreichende Vollmacht (Generalvollmacht), die den Bevollmächtigten lediglich im Innenverhältnis beschränkt. Die Bevollmächtigung setzt daher ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus. 
  • Ist der Bevollmächtigte widererwartend nicht in der Lage die Vollmacht auszuüben oder ist aus anderen Gründen eine rechtliche Betreuung erforderlich, empfiehlt sich vorsorglich eine Betreuungsverfügung. Diese enthält Anweisungen an das Gericht, wer als Betreuer bestellt werden soll.
  • In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinische Behandlung Sie wünschen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Das betrifft vor allem Anweisungen, inwieweit lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen.
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Leistungen

Ihr Vorteil: Rechts- und Steuerberatung sowie Umsetzung aus einer Hand

Beratung

Schieben Sie die Erstellung des Vorsorgepakets auch schon länger vor sich her? Die Gründe dafür sind unterschiedlich, oft sind es allerdings ungeklärte Fragen und bestehende Unsicherheiten. In der Erstberatung geht es genau darum, Ihre Fragen zu klären und anhand der individuellen Situation eine passende für Sie Lösung zu finden. Die Erfahrung zeigt, es lohnt sich.

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens zu benennen, die in Ihrem Namen handeln dürfen, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Ich berate Sie eingehend zu den Möglichkeiten und Grenzen einer Vorsorgevollmacht und entwerfe für Sie eine klare und rechtssichere Vollmacht, die Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen entspricht.

Gerne erstelle ich für Sie auch eine Patientenverfügung, die genau festlegt, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Dabei berücksichtige ich Ihre persönlichen Wertvorstellungen, sodass Ihre Wünsche hinsichtlich lebensverlängernder oder lebensverkürzender Maßnahmen genau dokumentiert sind.

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll, falls eine rechtliche Betreuung notwendig wird. Ich berate Sie über die Bedeutung und die Wirkungsweise einer Betreuungsverfügung und entwerfe für Sie eine Betreuungsverfügung, die Ihre Wünsche zur Person des Betreuers klar und eindeutig regelt.

Ablauf Vorsorgepaket
Zeit sparen & Fehler vermeiden

Was zu beachten ist

  • Vorsorgedokumente sind eine höchstpersönliche Angelegenheit, bei der Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden müssen. Von irgendwelchen Mustern ohne individuelle Beratung ist daher abzuraten.
  • Die Redewendung „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“, gilt auch für die Vorsorgevollmacht. Glücklicherweise kommt eine missbräuchliche Verwendung der Vollmacht nur selten vor, allerdings kann der Schaden immens sein. Leider gibt es keine Standardlösungen. Gerne berate ich Sie individuell zu den Absicherungsmöglichkeiten.
  • Am sichersten ist die Beurkundung der Vorsorgedokumente, da der Notar nicht nur die Identität, sondern auch die Geschäftsfähigkeit feststellt. Wer ganz sicher gehen will, sollte ein taggleiches neurologischen Gutachten zum Notartermin mitbringen. Bestehen keine Anhaltspunkte für eine Geschäftsunfähigkeit, kann auch die Beglaubigung ausreichen. Je nach Anwendungsfall genügen (theoretisch) auch privatschriftliche Dokumente, allerdings rate ich davon regelmäßig ab.
  • Damit Ärzte, das Gericht oder andere Beteiligte überhaupt wissen, dass Vorsorgedokumente von Ihnen errichtet wurden, sollte diese beim Vorsorgeregister registriert werden. Häufig wird irrtümlich davon ausgegangen, dass die Dokumente beim Vorsorgeregister hinterlegt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr müssen Sie sicherstellen, dass die Originaldokumente im Ernstfall vorgelegt werden können.
  • Alle drei bis fünf Jahre sollte das Vorsorgepaket auf Aktualität geprüft und bei Bedarf an geänderte Lebensumstände oder Wünsche angepasst werden.
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