Expertise

Ihre Vorteile

  • Die Strukturierung von Immobilieninvestments ist oft steuerlich geprägt. Die Herausforderung besteht darin, rechtssichere Lösungen zu finden, die langfristig vorteilhaft sind.
  • Mit der richtigen Steuerstruktur bieten insbesondere fremdvermietete Immobilien für Gutverdiener große Steuer(spar)potenziale. Selbstgenutzte Immobilien werden vor allem bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer privilegiert.
  • Während Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien im Privatvermögen spätestens zehn Jahre nach Anschaffung ohne Steuerbelastung realisiert werden können, sind Immobilien im Betriebsvermögen steuerverhaftet. Bei Unternehmern kann dies zu teuren Stolperfallen führen (z.B. gewerblicher Grundstückshandel, Betriebsaufspaltung o.ä.), die von Anfang an berücksichtigt werden müssen.
  • Abhängig von der Eigentümerstruktur, der Art der Immobilie und weiteren Faktoren, haben sich häufig genutzte Strukturen herausgebildet, wie in Immobilienvermögen investiert wird.
  • Beliebt sind Direktinvestitionen, Beteiligungen an immobilienbesitzenden Personengesellschaften (z.B. eGbR, KG etc.) oder die Beteiligung an vermögensverwaltenden Immobilien-GmbH’s, ggf. in Kombination mit einer Holdinggesellschaft.
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Schwerpunkte

Expertise

Ehegattenschaukel mit Immobilien

Die Ehegattenschaukel mit vermieteten Immobilien ist eine beliebte Steuergestaltung um die Abschreibung zu erhöhen und so Steuern zu sparen. Wie es funktioniert und was zu beachten ist, habe ich für Sie zusammengefasst. Welche Steuervorteile die Gestaltung für Sie bietet, lässt sich am besten in einer Erstberatung klären.

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Vermögensverwaltende Immobilien-GmbH

Die vermögensverwaltende Immobilien-GmbH kann beim Vermögensaufbau steuerlich vorteilhaft sein. Ob die Immobilien-GmbH für Sie die richtige Rechtsform ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die ich für Sie kurz zusammengefasst habe. Gerne berate ich Sie auch individuell, welche Rechtsform für Sie am besten geeignet ist.

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Leistungen

Ihr Vorteil: Rechts- und Steuerberatung sowie Umsetzung aus einer Hand

Beratung

Im rechtlichen Bereich liegt der Schwerpunkt meiner Beratung insbesondere auf dem An- und Verkauf von Immobilien sowie der vorweggenommenen Erbfolge von Immobilienvermögen. Steuerlich berate ich insbesondere zur richtigen Strukturierung von Immobilieninvestitionen, zur Erhöhung der Gebäudeabschreibung (ggf. Step-up), der Grunderwerbsteuer und der Umsatzsteuer.

Vertragsgestaltung

Ich helfe u.a. bei der Prüfung und Gestaltung von Grundstückskaufverträgen oder Übertragungsverträgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Ziel ist immer ein rechtssicherer und zugleich steueroptimierter Vertrag. Bei gewerblich genutzten Immobilien ist meine Expertise zudem häufig bei Steuerklauseln zur Umsatzsteuer gefragt.

Immobiliensteuerrecht

Meine Leistungen im Immobiliensteuerrecht umfassen häufig die Prüfung von Einzelfragen, z.B. zur Optimierung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Investitionen, zur Erhöhung von Abschreibungen, zur Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer sowie zur Ermittlung des Grundbesitzwerts. Bei Bedarf bin ich auch bei der Erstellung von Steuererklärungen behilflich.

Abwehr

Aufgrund der gravierenden Unterschiede zwischen der steuerlichen Behandlung von Immobilien im Privat- und Betriebsvermögen, kommt es immer wieder zu Streit mit dem Finanzamt. Bei Bedarf unterstütze ich Sie im Einspruchs- und Klageverfahren. Häufige Streitthemen sind z.B. der gewerbliche Grundstückshandel, Betriebsaufspaltung oder die erweiterte Grundbesitzkürzung.

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