Expertise

Ihre Vorteile

  • Gründung der Familiengesellschaft, meistens in der Rechtsform einer GbR oder Kommanditgesellschaft,
  • Einbringung des Vermögens, z.B. als Einlage oder im Wege des Verkaufs,
  • Beteiligung weiterer Familienangehöriger, beispielsweise durch anteilige Schenkung von Gesellschaftsanteilen im Rahmen der persönlichen Schenkungsteuerfreibeträge.
  • Das Vermögen wird in einer Gesellschaft gebündelt, die langfristig den Erhalt des Familienvermögens sichern kann,
  • Steuervorteile der vorweggenommenen Erbfolge können durch die frühzeitige Einbindung der nächsten Generation genutzt werden,
  • Über den Gesellschaftsvertrag können individuell die familiären Bedürfnisse berücksichtigt werden, z.B. indem die Geschäftsführung und Vertretung bestimmten Familienmitgliedern vorbehalten bleibt, spezielle Kontrollrechte vereinbart werden und individuelle Regelungen für den Erbfall oder bei Heirat der Kinder vorgesehen werden.
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Leistungen

Ihr Vorteil: Rechts- und Steuerberatung sowie Umsetzung aus einer Hand

Beratung

Die Gründung einer Familiengesellschaft ist komplex. Meine Beratung reicht von der Wahl der richtigen Rechtsform, die Nutzung individueller Steuervorteile (z.B. bei Beteiligung minderjähriger Kinder) sowie die Vermeidung steuerlicher Nachteile bei Errichtung des Familienpools. Sprechen Sie mich gerne für ein individuelles Konzept an.

Vertragsgestaltung

Herzstück der Familiengesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag, der z.B. abweichende Stimmrechte, besondere Kontrollrechte oder Abfindungsregelungen vorsehen kann. Weitere Verträge betreffen die Einbringung sowie die Schenkung von Gesellschaftsanteilen. Diese Verträge erstelle ich genau nach Ihren Vorstellungen.

Steuererklärungen

Gerne unterstütze ich Sie oder Ihren Steuerberater für die laufenden Angelegenheiten bei den Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Gründung einer Familiengesellschaft. Dies kann z.B. Einkommensteuererklärungen, Erklärungen zur Bewertung des Grundbesitzes oder Schenkungsteuererklärungen betreffen.

Abwehr

Die Gründung einer Familiengesellschaft ist nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral, beispielsweise müssen bei der Grunderwerbsteuer bestimmte Steuerbefreiungen greifen. Stellt das Finanzamt unberechtigte Steuerforderungen, helfe ich Ihnen bei der Abwehr, vertrete Sie bei Einsprüchen und begleite Finanzgerichtsverfahren.

Ablauf Familiengesellschaft
Zeit sparen & Fehler vermeiden

Was zu beachten ist

  • Die Errichtung einer Familiengesellschaft ist komplex, nicht nur bei Beteiligung minderjähriger Kinder. Die erste Empfehlung lautet daher unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater hinzuzuziehen.
  • Damit die Familiengesellschaft sich langfristig als Erfolg entpuppt und keine Streitigkeiten innerhalb der Familie befördert, muss die gesamte Struktur der Familiengesellschaft für Sie passend sein. Anstatt „Lösungen von der Stange“ ist hier individuelle Beratung das Gebot.
  • Jede Vermögensübertragung kann potenziell Steuern auslösen. Damit die Gründung der Familiengesellschaft kein Steuerfiasko wird, muss jeder einzelne Sachverhalt individuell geprüft werden.
  • In manchen Konstellationen lassen sich sogar zusätzliche Steuervorteile, wie eine Erhöhung der Gebäudeabschreibung erzielen, was eine genaue Analyse voraussetzt.
  • Grunderwerbsteuer kann bei Familiengesellschaften regelmäßig vermieden werden, allerdings steckt der Teufel im Detail und Nachbehaltensfristen sind zu beachten. Ohne Beratung geht’s nicht.
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