Christian Münch, Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater

Unternehmen

Wollen Sie ein Unternehmen gründen? Wollen Sie Ihr Unternehmen aktuellen Entwicklungen anpassen?

Die rechtliche und steuerliche Struktur eines Unternehmens ist entscheidend für seinen langfristigen Erfolg. Das gilt einerseits bei der Gründung, andererseits auch und erst recht in Wachstumsphasen oder bei Veränderungen der Unternehmensstruktur.

Deswegen ist es wichtig, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Strukturen exakt auf die Bedürfnisse eines Unternehmens zuzuschneiden und nicht davor zurückzuschrecken, sie bei Bedarf der aktuellen Situation angemessen anzupassen.

Wollen Sie ein Unternehmen gründen? Wollen Sie Ihr Unternehmen aktuellen Entwicklungen anpassen? Ich unterstütze Sie gerne in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen. Dabei profitieren Sie von meiner umfassenden Erfahrung – in Zusammenhang mit zentralen unternehmerischen Weichenstellungen, auch und gerade wenn es um steuerliche und rechtliche Aspekte rund um Immobilieneigentum im Unternehmen geht.

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Unternehmensgründung & Rechtsformwahl

Die passende Rechtsform zu finden, ist eine der größten Herausforderungen für (junge) Unternehmen.

Die passende Rechtsform zu finden, ist eine der größten Herausforderungen für (junge) Unternehmen. Das gilt für die Gründung, aber auch im späteren Wachstum, Stichwort: Rechtsformwechsel.

Es gilt, die richtige Rechtsform zu finden, die den Zielen, der Strategie und dem individuellen Risikoportfolio des Unternehmens gerecht wird. Strukturen müssen zum Unternehmen und den Unternehmern passen, um dem Unternehmen, Unternehmern, Mitarbeitenden, aber auch Partnern größtmögliche Sicherheit zu bieten.

Bei der Rechtsformwahl geht es einerseits um rechtliche Aspekte: Teils sind weniger kapitalintensive Personengesellschaften die passende Lösung – bei Bedarf kann die persönliche Haftung der Gesellschafter (Kennzeichen der Personengesellschaften, z. B. GbR) über diverse Gestaltungsmöglichkeiten (KG, GmbH & Co. KG) reduziert werden. In anderen Konstellationen hingegen sind kapitalintensivere, aber haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) Mittel der Wahl, vor allem bei kapitalintensiven bzw. größeren Unternehmungen und entsprechenden Haftungsrisiken.

Andererseits hat die Rechtsform steuerliche und organisatorische Auswirkungen, die bei der Wahl der Rechtsform und ggf. bei einem Rechtsformwechsel unbedingt mitgedacht werden müssen.

Mein Beratungsangebot umfasst in diesem Zusammenhang deswegen u. a.:

  • Gründung von Gesellschaften ggf. mit Holdingstruktur,
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen in allen Rechtsformen,
  • Planung und Gestaltung von Kapitalerhöhungen,
  • Gewinn- und Verlustabführungsverträge sowie
  • klassisches „Corporate Housekeeping“ (z. B. Geschäftsführerwechsel Sitzverlegung, Umfirmierung etc.).

Sie benötigen Unterstützung bei der Rechtsformwahl oder einem Rechtsformwechsel? Ich unterstütze Sie gerne – in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht!

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Umstrukturierungen nach UmwG und UmwStG

Unternehmen entwickeln sich stetig. Wachstum, Nachfolge, aber auch die Trennung von Geschäftsbereichen, die Umsetzung einer Holdingstruktur, Verkaufsvorbereitung oder die Aufnahme neuer Gesellschafter führen dazu, dass Gesellschaftsstrukturen angepasst werden müssen. Dabei gilt es, die passende Rechtsform zu finden und gleichzeitig zu vermeiden, dass unbeabsichtigt stille Reserven aufgedeckt werden oder Liquidität durch Steuern abgezogen wird.

Eine Gestaltung muss gerade in diesem Kontext nicht nur steuerlich sinnvoll, sondern auch gesellschaftsrechtlich sauber und eintragungsfähig sein. Und nicht zuletzt müssen gesellschaftsrechtliche, steuerliche Lösungen und die notarielle Umsetzung sauber ineinandergreifen.

Genau hierin liegt meine Kompetenz: gesellschaftsrechtliche Veränderungen rechtssicher zu strukturieren und steuerlich optimiert umzusetzen. Mein Beratungsangebot umfasst in diesem Zusammenhang u. a.:

  • Strukturmaßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG): Verschmelzungen, Spaltungen,
  • Formwechsel von Rechtsträgern (z. B. GmbH in AG oder SE) und Ausgliederungen,
  • Einbringungen von Betriebsvermögen in Kapitalgesellschaft, §§ 20 ff. UmwStG,
  • qualifizierter Anteilstausch zur steuerneutralen Übertragung von Anteilen,
  • Ausgliederungen, Übertragung von Vermögen auf andere Gesellschaften sowie
  • Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge und ggf. notwendige notarielle Beurkunden von Zustimmungsbeschlüssen.

Benötigen Sie kompetenten Rat und Unterstützung im Rahmen einer Umstrukturierung bzw. Umwandlung? Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne zu allen steuerlichen und rechtlichen Aspekten und unterstütze Sie in der Umsetzung!

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Familiengesellschaften/Familienpool

Gesellschaftsrecht spielt nicht nur in und für Unternehmen eine Rolle.

Gesellschaftsrecht spielt nicht nur in und für Unternehmen eine Rolle: Oftmals übersehen bzw. unterschätzt werden gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten im familiären Kontext, vor allem in vermögenden Familien – dann in der Regel generationenübergreifend.

Der Zweck der Gründung von Familiengesellschaften bzw. Familienpools liegt in der steueroptimierten Vermögensverwaltung und Vermögensübertragung: Es werden Vermögenswerte – meist Immobilien – auf eine Gesellschaft übertragen, um Vermögen zu bündeln und die Übertragung von Vermögenswerten über Gesellschaftsanteile, z. B. im Weg der vorweggenommenen Erbfolge, zu erleichtern.

Das hat unterschiedliche Vorteile: Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen gelten die gleichen Steuerfreibeträge in Bezug auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, z. B. von Eltern auf Kinder. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ermöglicht außerdem hinsichtlich der Werte eine sehr exakte Vermögensübertragung und damit eine maximale Ausnutzung der Freibeträge. Nicht zuletzt ist über eine spezifische Regelung der Gewinnverteilung die Optimierung der Einkommensteuer einzelner Gesellschafter möglich.

Die häufigsten Formen der Familiengesellschaft / des Familienpools sind:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Sie zeichnet sich durch einen geringen Kostenaufwand (Gründung & Verwaltung) aus und ist zugleich sehr flexibel. Nachteilig ist v. a. die unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter, die die Beteiligung Minderjähriger problematisch macht.

Kommanditgesellschaft (KG)

In der KG unterscheidet man persönlich (Komplementäre) und auf den Gesellschaftsanteil beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten). So sind in dieser Personengesellschaft eine gewisse Haftungsbeschränkung und damit u. a. die Beteiligung Minderjähriger einfacher möglich.

Sie wollen eine Familiengesellschaft gründen, haben aber zahlreiche Fragen und benötigen Unterstützung bei der Umsetzung? Sprechen Sie mich gerne an!

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