Christian Münch, Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater

Notarielle Leistungen

Leistungen, die Notare für ihre Mandanten erbringen, sind vielfältiger als man gemeinhin annimmt: Notare sind nicht allein dafür zuständig, zu beurkunden oder zu beglaubigen.

Leistungen, die Notare für ihre Mandanten erbringen, sind vielfältiger als man gemeinhin annimmt: Notare sind nicht allein dafür zuständig, zu beurkunden oder zu beglaubigen.

Vielmehr ist es darüber hinaus Aufgabe von Notaren, zu Rechtsfragen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen zu beraten, Verträge und Vereinbarungen zu prüfen oder zu gestalten und – bei Bedarf – zu beurkunden oder zu beglaubigen.

Als Notar in Frankfurt am Main stehe ich Unternehmen und Privatpersonen in allen notariellen Angelegenheiten zur Verfügung. Dabei lege ich stets Wert darauf, nicht nur rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, sondern – wo notwendig bzw. sinnvoll – auch steuerliche Aspekte „mitzudenken“, um bestmögliche Lösungen für individuelle Situationen zu finden und umzusetzen.

Benötigen Sie einen Notar, der in der Lage ist, Ihre Situation rechtlich und steuerlich zu durchdenken und bei Bedarf notwendige Verträge und Erklärungen zu entwerfen und zu beglaubigen/beurkunden, unterstütze ich Sie gerne!

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Tätigkeiten

Notarielle Leistungen

 

In vielen Fällen sorgt eine frühzeitige notarielle Beratung für Klarheit. Das wiederum ist die Basis dafür, bestimmte rechtliche Angelegenheiten – ob persönlich oder im Unternehmen – rechtssicher, vorausschauend und damit nachhaltig zu gestalten.

Ich gebe Ihnen Antworten auf Ihre rechtlichen Fragen inkl. zu klärender steuerlicher Aspekte, mache konkrete Lösungsvorschläge und erkläre Ihnen ausführlich und zugleich verständlich die Folgen unterschiedlicher Handlungsoptionen, selbstverständlich immer passend zu Ihren persönlichen Zielen und Interessen.

Zu meinen Beratungsschwerpunkten gehören insbesondere:

  • Immobilienrecht, z. B. (Ver-)Kauf, Schenkungen, Übertragungen in Gesellschaftsvermögen,
  • Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, z. B. Unternehmensgründungen, Gesellschaftsverträge, Umstrukturierungen,
  • Erbrecht, z. B. Testamente, Erbverträge, Schenkungen zu Lebzeiten,
  • Ehe- und Familienrecht, z. B. Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, sowie
  • rechtliche Vorsorge, z. B. Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen.
 

Mit einer Beglaubigung bestätigt ein Notar öffentlich, dass die Unterschrift (oder ein Handzeichen) von einer bestimmten, in der Beglaubigungsniederschrift genannten Person stammt. Dafür muss die Unterschrift entweder in Gegenwart des Notars geleistet oder vom Unterzeichner vor dem Notar ausdrücklich als seine eigene Unterschrift anerkannt werden.

Teils ist eine solche Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben, teils wird sie von Behörden, Gerichten oder anderen Stellen verlangt. Häufig betrifft das u. a. Unterschriften auf folgenden Dokumenten:

  • allgemeine Vollmachten,
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten,
  • Handelsregisteranmeldungen,
  • Erklärungen gegenüber Behörden oder Gerichten (z. B. Ausschlagung einer Erbschaft) sowie
  • sonstige Urkunden und Dokumente, für die eine beglaubigte Unterschrift erforderlich ist.

Darüber hinaus können auch Abschriften und Kopien von Dokumenten notariell beglaubigt werden. Dabei bestätigt der Notar, dass die Abschrift oder Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.

 

Bestimmte Verträge, aber auch Beschlüsse und Erklärungen müssen notariell beurkundet werden, so schreibt es das Gesetz vor. Aber nicht nur, wenn das Gesetz es verlangt, kann eine Beurkundung sinnvoll sein, wenn es darum geht, rechtliche Vereinbarungen klar, ausgewogen und rechtssicher zu gestalten.

Zu den häufigen Beurkundungen gehören

  • Grundstücks- und Wohnungskaufverträge,
  • Übertragungs- und Schenkungsverträge über Immobilien,
  • Gründung einer GmbH,
  • gesellschaftsrechtliche Beschlüsse,
  • Testamente und Erbverträge,
  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie
  • weitere Verträge und Erklärungen, für die eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgesehen oder gewünscht ist.
Expertise

Themen

 

Unternehmen

Unternehmen benötigen in vielen rechtlichen Angelegenheiten, die die Gesellschaft selbst betreffen, notarielle Unterstützung – von der Gründung bis ggf. zu einer Übertragung oder Abwicklung.

Als Notar begleite ich Sie u. a. bei GmbH-Gründungen, Kapitalerhöhungen, Anteilskaufverträgen, Umwandlungen (Einbringung, Verschmelzung oder Ausgliederung) sowie bei Geschäftsführerwechseln oder sonstigen Änderungen im Handelsregister.

 

Immobilien

Vor allem wenn Immobilien oder Immobilienanteile den Eigentümer wechseln oder Immobilien als Sicherheit belastet werden sollen, ist das ohne Mitwirkung eines Notars nicht möglich.

Bei sämtlichen Grundstücksübertragungen (z. B. Haus- oder Wohnungskauf) sowie der Bestellung bzw. Löschung von Grundschulden stehe ich Ihnen zur Verfügung. Auch vermögensverwaltende Gesellschaften (eGbR, vvGmbH etc.) sind keine Fremdwörter für mich.

 

Erbschaft & Schenkung

Die Gestaltung des eigenen Nachlasses sollte – vor allem bei großen und komplexen Vermögen – kompetent rechtlich begleitet und entsprechende letztwillige Verfügungen verlässlich gestaltet werden.

Bei mir können Sie nicht nur rechtssicher Ihr Testament errichten, Erbverträge abschließen bzw. den Erbschein beantragen. Sie können auch umfassende Regelungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge treffen, z. B. durch Schenkungen von Immobilien etc. unter Nießbrauchvorbehalt.

 

Ehe, Familie & Vorsorge

Das Familienrecht ist in der Wahrnehmung vieler ein Rechtsbereich, in dem überwiegend gestritten wird. Das ist grundsätzlich richtig. Allerdings bietet das Familienrecht auch zahlreiche Möglichkeiten, Rechtliches in der Familie zu gestalten, um Streit später bestenfalls zu vermeiden.

Als Notar beurkunde ich z. B. Eheverträge, um die Zugewinngemeinschaft zu modifizieren, die Güterstandsschaukel durchzuführen oder Scheidungsfolgen zu regeln. Daneben stehe ich u. a. für General- bzw. Vorsorgevollmachten zur Verfügung.

Kanzlei im Nordend

Kanzlei & Termine

Meine Kanzlei befindet sich im Frankfurter Nordend um die Ecke vom Holzhausenpark und fußläufig zur Innenstadt. Die repräsentativen Räumlichkeiten teile ich mit den Kollegen der Kanzlei Böttcher Bruch Schütze, mit denen ich in Bürogemeinschaft tätig bin. Für Beratungen, Beglaubigungen oder Beurkundungen stehe ich Ihnen nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung. Termine können Sie einfach online per E-Mail oder telefonisch vereinbaren.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Kanzleigebäude Hammanstraße 10, Frankfurt am Main

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