Expertise

Ihre Vorteile

  • Anerkannte und etablierte Rechtsform 
  • Haftungsbeschränkung der GmbH
  • Steuerneutrale Einbringung möglich
  • Steuerneutrale Einbringung möglich

Um ein Einzelunternehmen rechtlich wirksam und steuerlich optimal in eine GmbH einzubringen gibt es regelmäßig zwei Varianten. Entweder kann das Einzelunternehmen im Wege der Einbringung oder Ausgliederung auf eine bestehende oder neuzugründende GmbH übertragen werden. Wenn bereits ein größerer Kundenstamm besteht, ist die Ausgliederung oft vorteilhafter, da die Verträge bei dieser Variante im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH übergehen. Sowohl Einbringung als auch Ausgliederung können bis zu acht Monate rückwirkend erfolgen.

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Checkliste zum Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH

Leistungen

Ihr Vorteil: Rechts- und Steuerberatung sowie Umsetzung aus einer Hand

Beratung

Die Beratung umfasst insbesondere eine Analyse, ob die GmbH rechtlich und steuerlich die optimale Rechtsform für Sie ist. Außerdem prüfe ich die steuerlichen Auswirkungen und berate dazu, wie der Rechtsformwechsel am besten gelingt. Für Besprechungen oder Telefonate stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Vertragsgestaltung

Ist die Entscheidung für die Einbringung des Einzelunternehmens gefallen, erstelle ich alle benötigten Verträge und koordiniere auf Wunsch den Notartermin für die GmbH-Gründung bzw. Kapitalerhöhung. Neben der reinen Vertragsgestaltung begleite ich Sie vollumfänglich bis zum Abschluss des Projekts und auf Wunsch darüber hinaus..

Steuererklärungen

Soweit für die Einbringung zusätzliche Bilanzen oder Steuererklärungen erstellt werden müssen, koordiniere ich diese Tätigkeiten mit Ihrem laufenden Steuerberater oder übernehme dies auf Wunsch selbst.

Abwehr

Bei Rückfragen des Finanzamts, in der Betriebsprüfung oder bei (unberechtigten) Steuerforderungen, vertrete ich Sie bis zum erfolgreichen Abschluss der Einbringung des Einzelunternehmens in die GmbH.

Ablauf Einbringung Einzelunternehmen in GmbH
Zeit sparen & Fehler vermeiden

Was zu beachten ist

  • Umsetzung ohne steuerliche Beratung birgt große Risiken, z.B. die Aufdeckung stiller Reserven
  • Rechtliche Prüfung der bestehende Verträge ist empfehlenswert 
  • ggf. Wechsel der Gewinnermittlungsart erforderlich, z.B. bei Freiberuflern
  • Werthaltigkeitsprüfung bei Einlage des Einzelunternehmens kann regelmäßig vermieden werden
  • Rückwirkende Einbringung/Ausgliederung innerhalb von acht Monaten möglich
  • keine Rückwirkung bei der Umsatzsteuer
  • Sperrfrist von sieben Jahren und Nachweispflichten
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