Ihre Vorteile
- Profitieren Sie von rechtlich und steuerlich optimal aufeinander abgestimmten Lösungen
- Begleitung bei der Umsetzung von A-Z inkl. Vertragserstellung, Bilanzen und Steuererklärungen
- Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
Ich begleite u.a. Umwandlungen von kleinen und mittleren Unternehmen (Einzelunternehmen, GmbH's, GmbH & Co. KG's etc.) und entwickele für Sie rechtssichere und steueroptimale Lösungen. Profitieren auch Sie von meinem Know-How als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Jetzt eine Anfrage stellen und ein kostenfreies Erstgespräch vereinbaren.
Expertise
Einbringung Einzelunternehmen in GmbH
Sie möchten Ihr Einzelunternehmen zukünftig z.B. als GmbH führen und von der Haftungsbeschränkung der GmbH profitieren? Wie die Einbringung oder Ausgliederung auf eine GmbH steuerneutral funktioniert, was es steuerlich und rechtlich ansonsten zu beachten gibt, erfahren Sie in meiner Beratung. Gerne begleite ich auch die Umsetzung.
Holdingstruktur - qualifizierter Anteilstausch
Sie möchten steuerlich von einer Holdingstruktur profitieren, u.a. beim Verkauf Ihres Unternehmens? In meiner Beratung erfahren Sie, ob eine Holdingstruktur das richtige für Sie ist, welche Vorteile bestehen und wie die Umstrukturierung steuerneutral erfolgen kann. Selbstverständlich begleite ich Sie auch bei der Umsetzung der Struktur.
Beratung
Im Rahmen der Beratung entwickele ich in enger Abstimmung mit Ihnen die optimale rechtliche und steuerliche Unternehmensstruktur. Auf Wunsch erhalten Sie ein Strategiepapier oder ein ausführliches Gutachten. Für Besprechungen oder Telefonate stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Vertragsgestaltung
Ist die Entscheidung für eine bestimmte Unternehmensstruktur gefallen, entwerfe ich alle benötigten Verträge, um das gewünschte rechtliche und steuerliche Ergebnis zu erzielen. Neben der reinen Vertragsgestaltung begleite ich Sie vollumfänglich bis zum Abschluss der Umstrukturierung.
Steuererklärungen
Müssen aufgrund der Umstrukturierung Bilanzen oder Steuererklärungen erstellt werden, übernehme ich dies entweder für Sie oder koordiniere diese Tätigkeit auf Wunsch mit Ihrem laufenden Steuerberater.
Abwehr
Sollte es zu Rückfragen oder (unberechtigten) Steuerforderungen des Finanzamts kommen, vertrete ich Sie im Einspruchsverfahren und falls nötig auch vor den Finanzgerichten oder dem Bundesfinanzhof.