Expertise

Ihre Vorteile

  • Günstigere Besteuerung, jedenfalls solange Gewinne der Immobilien-GmbH bzw. Holding nicht ausgeschüttet werden (Thesaurierung).
  • Schnellerer Vermögensaufbau durch Vermeidung der Gewerbesteuer (erweiterte Grundbesitzkürzung) und Thesaurierung möglich.
  • Durch einen Verkauf oder die Einbringung von Immobilien in die GmbH kann bei richtiger Gestaltung die Gebäudeabschreibung erhöht werden (Step-up).
  • In Kombination mit einer Holding-GmbH kann die Immobilien-GmbH zu 95% steuerfrei veräußert werden.

Die vermögensverwaltende Immobilien-GmbH ist eine beliebte Rechtsform bei Immobilieninvestoren, insbesondere da sie durch niedrigere laufende Steuern einen schnelleren Vermögensaufbau ermöglichen kann. Aufgrund einiger Nachteile, z.B. ist ein steuerfreier Verkauf nach zehn Jahren nicht möglich, sollte genau geprüft werden, ob die Rechtsform wirklich geeignet ist. In den meisten Fällen eignen sich nur bestimmte Objekte, z.B. Immobilien in B- und C-Lagen mit hohen Überschüssen, für diese Struktur. Die größten Steuervorteile lassen sich erzielen, wenn auf Ausschüttungen aus der Immobilien-GmbH verzichtet wird und Gewinne reinvestiert werden. Aufgrund der Komplexität der Struktur ist eine individuelle Analyse unerlässlich.

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Leistungen

Ihr Vorteil: Rechts- und Steuerberatung sowie Umsetzung aus einer Hand

Beratung

In der Beratung analysiere ich insbesondere, ob die Immobilien-GmbH die richtige Rechtsform für Sie ist, inwieweit andere Rechtsformen besser geeignet sind und welche steuerlichen Auswirkungen der Erwerb oder die Übertragung von Immobilien auf die vermögensverwaltende GmbH hat (Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer etc.).

Vertragsgestaltung

Bei der Gründung der vermögensverwaltenden Immobilien-GmbH, ggf. der Holding sowie dem Erwerb bzw. der Übertragung von Immobilien unterstütze ich Sie von A-Z, u.a. bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags sowie Grundstückskauf- oder Übertragungsverträgen. Auf Wunsch übernehme ich auch die Abstimmung mit dem Notariat.

Steuererklärungen

Bei Bedarf erstelle ich für Sie alle erforderlichen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen oder unterstütze Ihren derzeitigen Steuerberater. Selbstverständlich profitieren Sie auch von meinem Know-how bei der Ermittlung bzw. Erhöhung der Abschreibung (Step-up), der Kaufpreisaufteilung sowie der Grunderwerbsteuer.

Abwehr

Um die Steuervorteile der Immobilien-GmbH zu erzielen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, z.B. muss zur Vermeidung der Gewerbesteuer die erweiterte Grundbesitzkürzung greifen. Kommt es zum Streit mit dem Finanzamt, helfe ich Ihnen unberechtigte Steuerforderungen abzuwehren.

Ablauf vermögensverwaltende Immobilien-GmbH
Zeit sparen & Fehler vermeiden

Was zu beachten ist

  • Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien sind grundsätzlich steuerpflichtig, d.h. anders als im Privatvermögen ist ein steuerfreier Verkauf nach zehn Jahren nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können Gewinne jedoch ohne Steuerbelastung reinvestiert werden.
  • Die Übertragung von Immobilien aus dem Privatvermögen auf die vermögensverwaltende GmbH kann steuerpflichtig sein (Spekulationssteuer).
  • Zudem löst die Übertragung Grunderwerbsteuer aus, die bei entsprechender Gestaltung reduziert werden kann.
  • Die Struktur verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand und höhere laufende Kosten, u.a. für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Inwieweit die steuerlichen Vorteile überwiegen, ist im Einzelfall anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse zu beurteilen.
  • Ohne zusätzliche Maßnahmen droht bei Wegzug des Gesellschafters ins Ausland die Besteuerung sämtlicher nicht realisierter Gewinne (Wegzugsbesteuerung).
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